Mit unserem Team WIRTSCHAFTSRECHT bieten wir auch außerhalb des Immobilienrechts Beratung und Planungssicherheit in den für Unternehmen wesentlichen Bereichen des Zivilrechts.

Ob in gesellschaftsrechtlichen Fragen, bei arbeits- oder insolvenzrechtlichen Herausforderungen, bei Aufgabenstellungen im Recht der Marken, Designs und Urheberrechte, im Vertriebs- und Handelsrecht sowie Haftungsrecht und auch bei der Unternehmensnachfolge: das Team WIRTSCHAFTSRECHT von Glock Liphart Probst & Partner erarbeitet vorausschauend und zuverlässig praktikable Lösungen, die für unsere Mandanten einen Mehrwert erzeugen.

Team Wirtschaftsrecht

Thomas Michel, Dr. Marcus Pilla, Dr. Andreas Liegsalz, Stefan Weigl

Arbeitsrecht

Glock Liphart Probst & Partner hat bereits seit vielen Jahren einen hervorragenden Ruf im Arbeitsrecht erworben und genießt auch hier unter Kollegen wie vor Gericht eine hohe Reputation. Ob zu Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung – oder als tägliche Begleiter Ihrer HR-Abteilung: wir unterstützen Sie kompetent, schnell und zielorientiert bei all Ihren arbeitsrechtlichen Aufgaben.

Gerade bei problembehafteten Arbeitsverhältnissen empfiehlt es sich, frühzeitig eine tragfähige Strategie zu entwickeln. Wir sind Ihnen ein erfahrener Ansprechpartner und Berater, um mit Ihnen rasch umsetzbare und vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu entwickeln.

Nur ein geschärftes Problembewusstsein ermöglicht es, frühzeitig die richtigen Weichenstellungen zu treffen. Mit unserem Schulungsangebot geben wir unsere Erfahrung besonders effektiv an Ihre personalverantwortlichen Mitarbeiter weiter.

Kurze Klage- und Ausschlussfristen verlangen gerade im Arbeitsrecht häufig ein schnelles gerichtliches Vorgehen. Damit sind wir bestens vertraut – und vertreten Sie an allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten wie auch in Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.

Gesellschaftsrecht und Transaktionen

Die Organisation Ihres Unternehmens wie auch die Entwicklung Ihres Konzerns verändern sich stetig. Wir von Glock Liphart Probst & Partner begleiten und unterstützen Sie dabei verlässlich.

Ob Sie eine neue Gesellschaft gründen wollen oder vor wesentlichen Entscheidungen für Ihr Unternehmen stehen, etwa der Aufnahme neuer Gesellschafter, dem Erwerb attraktiver Wettbewerber, die Ihren Konzern sinnvoll ergänzen, oder der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen: in jedem einzelnen Fall erarbeiten wir zusammen mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, in der Beratung von Vorständen und Geschäftsführern, in der Teilnahme an Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen sowie in der rechtlichen Begleitung des Erwerbs und der Veräußerung von Unternehmen.

Auf besondere Expertise können wir uns bei IP-getriebenen wie auch bei Immobilien-geprägten Transaktionen stützen, seien sie als Asset- oder als Share-Deals ausgestaltet.

Auch mit Freiberufler-Gesellschaften, speziell im Partnerschaftsrecht, sind wir bestens vertraut.

Lassen sich trotz aller Bemühungen um einen Konsens Gesellschafter-Streitigkeiten nicht beilegen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in streitigen Verfahren vor Gericht. Dies gilt auch für Fragen der Verantwortung und Haftung von Vorständen und Geschäftsführern.

Beratung und Vertretung des österreichischen Games-Entwicklers THQ Nordic bei gesellschaftsrechtlichen Akquisitionen.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP); Medienrecht

Glock Liphart Probst & Partner kann auf eine mehr als 50-jährige Tradition im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zurückblicken, aufbauend auf eine langjährige Kooperation mit renommierten Patentanwaltskanzleien, die wir bis heute pflegen.

Schutzrechtserwerb und -verwaltung

Wer den Aufwand für die Entwicklung von Designs, Marken, Geschäftsgeheimnissen und künstlerischen Schöpfungen (Urheberrechten) auf sich genommen hat, verdient einen wirkungsvollen Schutz für seine Leistungsergebnisse – und weiß ihn im Verletzungsfalle zu schätzen.

Mit unserer Erfahrung helfen wir Ihnen, maßgeschneiderte Schutzrechte zu erlangen – und gegenüber widerrechtlich agierenden Nachahmern zu verteidigen. Aber auch bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme sind wir effektive Berater. In Patentverletzungs- und patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren haben wir erfahrene Patentanwälte an unserer Seite.

Erfolgreiche Prozessvertretung

Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schutzrechten ist häufig schnelles Handeln gefragt – es ist daher essentiell, dass wir mit dem Recht des einstweiligen Rechtsschutzes bestens vertraut sind. Auch in Hauptsacheverfahren streiten wir für Sie; soweit geboten, vor allen spezialisierten deutschen Gerichten.

Verwertung von Schutzrechten

Schwerpunkt unserer beratenden Tätigkeit ist es, Sie bei der erfolgreichen Verwertung Ihrer Schutzrechte zu unterstützen. Dabei kommen Ihnen unsere Branchenkenntnisse speziell im Verlagswesen und Medienschaffen, aber auch bei der Fahrzeug(-teile-)Entwicklung zugute. Namentlich bei Aufbau und Weiterentwicklung eines Design- und Markenportfolios, bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, Verlagsverträgen und Vertriebsverträgen sowie zum Urheberrecht des Architekten verfügen wir über besondere Expertise.

Recht der Werbung

Bei der rechtlichen Prüfung ihrer Werbung, ihres Online-Shops und ihrer sonstigen Medienauftritte verlassen sich bekannte Unternehmen aus der Region und auch von außerhalb auf unsere Einschätzungen und unseren Rat – regelmäßig auch zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen, etwa zur Zulässigkeit von vergleichender Werbung.

Social Media

Mit der unaufhaltsam zunehmenden Bedeutung digitaler Werbung und Vertriebswege via Internet nimmt Social Media einen immer größeren Platz in unserer Beratung ein. So gehört etwa die Erstellung von Richtlinien für Influencer Marketing ebenso zu unserem Alltagsgeschäft wie die Beantwortung rechtlicher Fragen zu Online-Marketing-Kampagnen.

Haftungsrecht

Gerade im Haftungsrecht ist die Fortentwicklung der Rechtsprechung ausgesprochen komplex. Daher ist kompetente Unterstützung im Schadensfall besonders wichtig – gerichtlich wie außergerichtlich.

Glock Liphart Probst & Partner verfügt sowohl bei der Forderungsdurchsetzung als auch der Forderungsabwehr über eine umfassende Erfahrung in der Regulierungspraxis, die wir für Institutionen wie für Privatpersonen seit Jahrzehnten erfolgreich einsetzen. Dies gilt gleichermaßen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger einerseits wie von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen andererseits.

Priorität hat in jedem Fall die Sicherung von Beweismitteln und die Wahrung von Obliegenheiten und Fristen. Wir empfehlen daher stets unsere frühzeitige Einschaltung. Wer den Aufwand im Schadensfall und das Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Beteiligten kennt, schätzt unsere Hilfestellung als verlässlicher und gewissenhafter Anwalt der uns anvertrauten Ansprüche.

Handelsrecht

Der Schwerpunkt der handelsrechtlichen Beratung von Glock Liphart Probst & Partner liegt in den Bereichen

  • Vertrieb
  • Wettbewerbsverbote
  • Firmenrecht
  • Handelsbräuche sowie
  • handelsrechtliches Vertretungsrecht

Der Fokus unserer Beratungstätigkeit ist jeweils auf das konkrete Unternehmen und die Branche, innerhalb welcher es tätig ist, ausgerichtet. Dabei beschränken wir uns im Sinne unserer Mandanten bewusst auf solche Branchen, in denen wir bereits umfangreiche Erfahrung gesammelt haben, sowie auf damit verwandte bzw. zugehörige Branchen. Dazu zählen insbesondere Verlage und ihre Vertriebsorganisationen, speziell im Pressewesen; ferner der Sportartikel-, Schuh- und Textilhandel; außerdem der Immobilienvertrieb samt Immobilienvermarktung; sowie schließlich der Bereich der Fahrzeug(-teile-)entwicklung und -vermarktung.

Hersteller von Markenware, die ihr Vertriebsnetz entwickeln und ausbauen wollen, sind auf die Beratung zu den Optionen angewiesen, die sich ihnen auf dem deutschen Markt und nach deutschem Recht bieten – einschließlich Alternativen zu den klassischen Handelsvertreter- oder Vertragshändler-Modellen. Hierzu können wir wichtige Hilfestellungen leisten.

Eng verknüpft mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen ist der Bereich der Wettbewerbsverbote. Deren Durchsetzung – gerade in der Form nachvertraglicher Wettbewerbsverbote – kann für den Fortbestand eines Unternehmens zur Überlebensfrage werden. Umgekehrt benötigt der aktive wie der ausgeschiedene Geschäftsführer oder Gesellschafter Klarheit darüber, wie er eine drohende Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot vermeidet. Oder es stellt sich gleich die grundsätzliche Frage nach dessen Wirksamkeit. Bei Glock Liphart Probst & Partner helfen wir Ihnen auch bei diesen Herausforderungen mit verlässlicher Expertise.

Das Firmenrecht ist nicht nur Bestandteil des Kennzeichenrechts, es hat auch haftungsrechtliche Relevanz. Unsere Mandanten – wenn Anlass dazu besteht – hierüber aufzuklären und entsprechend zu beraten, sehen wir als wichtigen Teil unserer anwaltlichen Aufgabe an.

Nicht jedes Handelsunternehmen kann sich mit eigenen Ressourcen mit dem Recht der Handelsbräuche in der gebotenen Weise vertraut machen. Hier unterstützen wir, indem wir Lösungen für aufgetretene Herausforderungen erarbeiten und etwa gemachte Fehler bestmöglich „reparieren“ – am wirkungsvollsten aber stets dadurch, dass wir bereits in die Gestaltung der Vertriebs- und Lieferverträge eingebunden werden.

Insolvenzrecht

Im Bereich der Insolvenzanfechtung verdankt Glock Liphart Probst & Partner seine besondere Erfahrung einer langjährigen beratenden (außergerichtlichen) wie auch forensischen Tätigkeit. Wir kennen und verfolgen gewissenhaft die umfangreiche, sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung des BGH auf diesem Gebiet. Dadurch – und mit unserer Erfahrung in der Abwicklung anfechtungsrechtlicher Mandate sind wir in der Lage, gemeinsam mit Ihnen praxisgerechte Lösungen in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter zu finden. Auch in solchen zunächst „aussichtslos“ erscheinenden, im Wirtschaftsleben gar nicht seltenen Fällen können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit stellt die Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insolvenz dar, insbesondere die Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten, die besonderes insolvenzrechtliches Fachwissen erfordert.

Speziell an der Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht und Immobilienrecht, z.B. in der Bauinsolvenz oder im Mietverhältnis, stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Entsprechend Ihren Anforderungen stellen wir bei Bedarf mit Kollegen aus unseren weiteren Bereichen schlagkräftige und passgenaue Teams für Sie zusammen.

Stiftungsrecht

Im Bereich des Stiftungsrechts unterstützen wir unsere Mandanten – unter anderem im Rahmen der Nachfolgeplanung – insbesondere bei der Gründung und Ausgestaltung von gemeinnützigen Stiftungen oder Familienstiftungen. Die Errichtung einer Stiftung kann auch ein tragendes Element im Zuge der Unternehmensnachfolge sein.

Das Stiftungsrecht befindet sich aktuell im Umbruch. Zum 01. Juli 2023 wird eine bundeseinheitliche gesetzliche Neuregelung in Kraft treten. Die Auswirkungen auf „Bestandsstiftungen“ sind erheblich. Vor diesem Hintergrund prüfen wir für unsere Mandanten den Bedarf einer Anpassung von Satzungen, soweit rechtlich erforderlich oder aus anderen Gründen sinnvoll, und beraten bei der Umsetzung.

Die gesetzliche Neuregelung erlaubt jetzt auch Gestaltungen, bei denen der Stiftungszweck durch einen Rückgriff auf den Vermögensstock erfüllt werden kann. Gerade dieser Aspekt ist für potenzielle Stifter von hohem Interesse; die Errichtung einer Stiftung wird trotz der langjährigen Entwicklung auf den Kapitalmärkten (Nullzinspolitik) für viele Mandanten wieder attraktiver.

Wir verfügen über Erfahrung bei der Errichtung neuer Stiftungen und sind versiert im Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden; ebenso kompetent unterstützen wir Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele in einer Bestandsstiftung.

Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist häufig ein – auch emotional geprägter – Prozess von mehreren Jahren. Zu der für sich betrachtet schon schwierigen Suche nach geeigneten Nachfolgekandidaten treten rechtliche Herausforderungen hinzu.

Die Unternehmensnachfolge ist komplex. Sie umfasst vielfältige rechtliche und steuerliche Aspekte, die allesamt bedacht sein wollen:

  • Gesellschaftsrechtliche Fragen, so unter anderem zu den Themen Neustrukturierung der betroffenen Gesellschaft(en) bzw. des Konzerns, einschließlich notwendiger Satzungsänderungen oder Neugestaltung von Satzungen und ggf. auch Umwandlungen;
  • erbrechtliche Gestaltungsfragen im Rahmen einer vorausschauenden Planung oder zur Wahrung der Interessen der übertragenden Generation, wie zum Beispiel durch Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs;
  • erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gesichtspunkte, zuallererst zur Vermeidung von Steuerlasten, die sich existenzbedrohend für das Unternehmen auswirken könnten; sowie schließlich auch
  • ertragsteuerliche Herausforderungen. Die Nachfolgeplanung (insbesondere im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge) muss Rücksicht auf die Liquidität des Bestandsunternehmens nehmen.

Sicherung des Fortbestands des Unternehmens sowie Schutz des Vermögens der Begünstigten müssen Richtschnur für die Unternehmensnachfolge sein. Eine erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist daher anspruchsvoll.

Glock Liphart Probst & Partner unterstützt sie bei allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen; erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mit denen wir in langjähriger Kooperation stehen, ziehen wir im Bedarfsfall und in Abstimmung mit dem Mandanten hinzu.

Versicherungsrecht

Gerade im Versicherungsrecht und in allen Bereichen der Haftpflicht ist die Fortentwicklung der Rechtsprechung ausgesprochen komplex. Daher ist kompetente Unterstützung im Schadensfall besonders wichtig – gerichtlich wie außergerichtlich.

Glock Liphart Probst & Partner verfügt sowohl bei der Forderungsdurchsetzung als auch der Forderungsabwehr über eine umfassende Erfahrung in der Regulierungspraxis, die wir für Institutionen wie für Privatpersonen seit Jahrzehnten erfolgreich einsetzen. Dies gilt im Haftungsrecht gleichermaßen für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger einerseits wie von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen andererseits.

Priorität hat in jedem Fall die Sicherung von Beweismitteln und die Wahrung von Obliegenheiten und Fristen. Wir empfehlen daher stets unsere frühzeitige Einschaltung.

Wer den Aufwand im Schadensfall und das Spannungsfeld der widerstreitenden Interessen der Beteiligten kennt, schätzt unsere Hilfestellung als verlässlicher und gewissenhafter Anwalt der uns anvertrauten Ansprüche.

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