Das Team PRIVATES BAURECHT berät zu allen Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Vergaberechts. Alle seine Mitglieder verfügen über umfangreiche Erfahrung in der baurechtlichen Beratung wie auch in der gerichtlichen Vertretung in Bauprozessen. Sie sind darauf spezialisiert, für alle Projektphasen im Bauwesen praktikable Lösungen für unsere Mandanten zu erarbeiten und tragfähige Strategien für den geschäftlichen Erfolg bei ihren Bauprojekten zu entwickeln.

Team Privates Baurecht

Thomas Gritschneder, Dorothea Thilo, Dr. Karlgeorg Stork, Dr. Alexander Scholz, Dr. Thiemo Zweigle

Vertragsgestaltung für alle Rechtsverhältnisse am Bau

Gerade am Bau beginnt vorausschauende Planung mit sorgfältig erarbeiteten Verträgen: Folgerichtig zählen für unser Team PRIVATES BAURECHT die Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen (insbesondere von GU-, GÜ-Verträgen) sowie von Planerverträgen (für Architekten und Fachplaner, Ingenieure, Projektsteuerer) zu den Kernkompetenzen.

Vertragsgestaltung erfordert dabei weit mehr als profunde Rechtskenntnis. Unsere vertragsrechtliche Expertise beruht nicht minder auf vielfältiger, nicht zuletzt auch prozessualer Erfahrung. Mit unserer Beratung erfahren Sie, wo bei Bauvorhaben regelmäßig die Fallstricke liegen – und wie man sie vermeidet.

Auf unser praktisches, erfahrungsbasiertes Know-how können Sie sich verlassen:

  • weil wir Ihnen helfen, vorhersehbare Konflikte zu vermeiden;
  • weil wir zusammen mit Ihnen stets nach Lösungen suchen, welche die Besonderheiten Ihres Projekts berücksichtigen – auch im Hinblick auf eine Absicherung unwägbarer Situationen;
  • und weil wir in Ihren Verträgen eine für Sie vorteilhafte Position aufbauen für den Fall, dass Sie sich am Ende doch einmal in einem Rechtsstreit Forderungen Ihrer Vertragspartner ausgesetzt sehen sollten.

Unser Team PRIVATES BAURECHT verhilft Ihnen so zu maßgeschneiderten Verträgen für Ihr Bauvorhaben.

Juristisches Projektmanagement inkl. Baubegleitung

Wir begleiten Auftraggeber und Auftragnehmer durch die gesamte Bauphase. Hier ist häufig sehr kurzfristige Aktion und Reaktion gefragt; Zeitverzug kann weitreichende Folgen haben und ist unbedingt zu vermeiden. Sie sind dann auf schnelle und sachkundige Beratung angewiesen. Diese leisten wir kompetent und zielorientiert.

In die Realisierungsphase sind regelmäßig mehrere Baubeteiligte in unterschiedlichen Positionen eingebunden, deren Tätigkeiten aufeinander abzustimmen sind. Beispiele hierfür gibt es zuhauf:  Änderungen oder Anordnungen des Auftraggebers können (mitunter erheblichen) Einfluss auf die Vergütung haben – und ebenso auf die Bauzeit, mit der drohenden Folge kostenintensiver Behinderungen.

Das Team PRIVATES BAURECHT unterstützt Sie in Ihrem Projektmanagement bei allen rechtlichen Fragestellungen – durch umgehende professionelle Handhabung und pragmatische, kompetente Hilfestellung.

Vergütung des Bauunternehmers

Unser Team PRIVATES BAURECHT berät umfassend in allen Vergütungsfragen. Dieses Angebot nehmen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in Anspruch. Unser Leistungsspektrum umfasst die Geltendmachung und Sicherung von Vergütungsansprüchen in jeder Phase des Bauprojekts. Bei der Entwicklung von Sicherungsstrategien gehen wir selbstredend in besonderem Maße auf die speziellen Konstellationen Ihres Falles ein.

Spiegelbildlich kennen wir aus unserer täglichen Arbeit auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwehr unberechtigter Forderungen und zu Unrecht verlangter Sicherungsmittel. Bei Bedarf erarbeiten wir zusammen mit Ihnen daher effektive Ansätze, damit Sie sich einem unberechtigten Sicherungsverlangen erfolgreich widersetzen können.

Honorar der Architekten und Ingenieure

Die Architekten- und Ingenieurhonorare befinden sich im Wandel: Den Planern wurde der Schutz der Mindestsätze durch das verbindliche Preisrecht der HOAI genommen. Andererseits ermöglicht die derzeitige Marktsituation die Durchsetzung von Honoraren weit über den bisherigen Mindestsätzen.

Eine vorausschauende Vertragsgestaltung mit präzisen Honorarregelungen ist somit jetzt besonders wichtig, um spätere Konflikte von vornherein zu vermeiden. Weiterhin bedarf es auf Seiten der Planer Regelungen für eine effektive Durchsetzung und Sicherung von Honorarforderungen, auf Seiten des Bauherrn geeigneter Vorkehrungen zur Abwehr unberechtigter Honorarforderungen.

Im einen wie im anderen Falle steht in unserer Beratung die Herbeiführung schneller, außergerichtlicher Lösungen im Vordergrund. Lassen sich diese nicht finden und wird ein gerichtliches Verfahren unumgänglich, können Sie den erfahrenen Anwältinnen und Anwälten des Teams PRIVATES BAURECHT vertrauen, die Ihnen mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung auch in diesem Falle kompetent zur Seite stehen.

Gewährleistung, Mängel, Haftung

Auch mit guten Verträgen und naher technischer und rechtlicher Baubetreuung kann nicht immer vermieden werden, dass Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens – erkannt oder nicht erkannt – mangelbehaftet sind. Die nachhaltige Verfolgung von Mängeln ist Bedingung für die Langlebigkeit des Objekts und bestimmt auch den Wert der Immobilie. Dabei sind mitunter auch etwaige Sicherheiten zu realisieren.

Die zunehmende Arbeitsteilung mit verschiedenen Leistungserbringern einschließlich deren Versicherern macht die diesbezügliche Anspruchsdurchsetzung und die Abwehr unberechtigter (Mängel-)Ansprüche zu einer zentralen Tätigkeit unseres Teams PRIVATES BAURECHT.

Vergabeverfahren

Glock Liphart Probst & Partner berät im Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Bieter vor allem bei der Beschaffung von Bau- und Planerleistungen.

Das Vergaberecht ist eine junge Disziplin, die einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Sie dient einerseits der Durchsetzung des Grundsatzes der Chancengleichheit, andererseits soll der Wettbewerb in der EU gefördert werden. Die Beratung durch Glock Liphart Probst & Partner bietet auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, die neben der rechtlichen Expertise auch die wirtschaftlichen Belange des Mandanten in den Blick nehmen. Im Team PRIVATES BAURECHT kombiniert unser Fachanwalt für Vergaberecht Thomas Gritschneder seine rechtliche Kompetenz mit den technischen Kenntnissen des Bauingenieurs.

Vergaberechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Inventar und Ausstattung des Staatlichen Museums Ägyptischer Kunst

Prozessführung inklusive Zwangsvollstreckung

Ein wesentlicher Bereich der Tätigkeit des Teams PRIVATES BAURECHT ist die Vertretung unserer Mandanten in komplexen baurechtlichen Prozessen, gerichtlichen Beweisverfahren sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der gerichtlichen Durchsetzung bzw. der Abwehr von Vergütungs-, Mängel- sowie Haftungsansprüchen einschließlich deren logistischer Vorbereitung.

Bauprozesse sind oftmals – schon wegen der Zahl der Prozessbeteiligten – vielschichtig und müssen nicht selten über viele Jahre hinweg intensiv begleitet werden. Das Team PRIVATES BAURECHT von Glock Liphart Probst & Partner verfügt mit seiner bau(-prozess-)rechtlichen Tradition über die hierfür erforderliche Erfahrung und Expertise und genießt bei den zuständigen Baurechtskammern hohes Ansehen.

Auch bei der Zwangsvollstreckung bedarf es eines erheblichen Spezialwissens, um erstrittene Urteile „in bares Geld“ umzusetzen, insbesondere wenn Schuldner sich der Vollstreckung entziehen wollen. Auch hierbei berät und vertritt Sie das Team PRIVATES BAURECHT zielstrebig und mit Ehrgeiz.

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