Eine Kernkompetenz von Glock Liphart Probst & Partner ist die rechtliche Betreuung von Immobilien-Transaktionen. Unser expandierendes Team IMMOBILIEN-TRANSAKTIONEN begleitet Mandanten beim Ankauf und Verkauf von bebauten wie auch von zu entwickelnden Grundstücken.

Ziel ist es, unseren Mandanten mit unserer Expertise und Erfahrung bei den komplexen Fragen der vielfältigen grundstücksbezogenen Vertragsgestaltungen wie auch bei der Begleitung von Vertragsverhandlungen zum Erfolg zu verhelfen.

Team: Immobilien-Transaktionen

Dr. Andreas Liegsalz, Dr. Thiemo Zweigle

Immobilientransaktionen

Die rechtliche Begleitung von Immobilientransaktionen gehört zu den Kernkompetenzen von Glock Liphart Probst & Partner.

Zugleich zählen wir mit der traditionell erfolgenden und in den letzten Jahren stark zunehmenden Betrauung, unsere Mandanten beim Ankauf bzw. Verkauf zahlreicher prominenter Immobilienprojekte in München, in der Region und auch weit darüber hinaus zu beraten und zu vertreten, in diesem Bereich zu den führenden Kanzleien in München.

Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Phase des Transaktionsprozesses, insbesondere übernehmen wir die Beratung bei Exklusivitätsvereinbarungen, NDAs, Durchführung der Legal Due Diligence und selbstverständlich bei der Erstellung und Begleitung des Grundstückskaufvertrages.

Unsere Beratung erstreckt sich dabei auf alle typischen Vertragskonstruktionen (Asset-/Share-Deal, Forward-Deal, Kauf von Bestandsimmobilien, Kauf zum Zwecke der Projektentwicklung, Portfoliotransaktionen) und auf alle typischen Nutzungsklassen von Immobilien (insbesondere Wohnen, Gewerbe und Logistik).

Auch bei Joint Venture-Verträgen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.

Logistikhalle Coreport, Reichertshofen
Vermietung eines zu errichtenden Bürogebäudes an einen US-amerikanischen Technologiekonzern

Gewerbliche Mietverträge

Wesentlicher Bestandteil von Immobilientransaktionen ist in der Regel die rechtliche Prüfung, ggf. aber auch die rechtliche Begleitung des Abschlusses von gewerblichen Mietverträgen.

Eine Spezialisierung von Glock Liphart Probst & Partner liegt darin, für unsere Mandanten die rechtlichen und kaufmännischen Risken von ggf. im Zuge eines Ankaufs zu übernehmenden Mietverträgen zu identifizieren.

Beim Abschluss von Mietverträgen unterstützen wir in jeder Phase entlang der Wertschöpfungskette von Immobilien, sei es bei der Vermietung „vom Reißbrett weg“ oder bei der Vermietung von Bestandsobjekten.

Bei Spezialfragen binden wir unser Team MIET- und WEG-RECHT ein, unsere Mandanten profitieren damit von unserer im Bereich des gewerblichen Mietrechts besonderen Expertise.

Erbbaurechtsverträge

Nicht selten werden Immobilienprojekte im Erbbaurecht realisiert, bei Vergaben durch die öffentliche Hand ist dies sogar häufig der Fall.

Auch für diese Fallgestaltungen verfügen wir über eine große Erfahrung, sodass wir unsere Mandanten sowohl beim Abschluss von Erbbaurechtsverträgen als auch beim Kauf von Erbbaurechten kompetent beraten und die rechtliche Überprüfung bestehender Erbbaurechtsverträge übernehmen können – mit Marktkenntnis bezüglicher üblicher Modalitäten.

Im Auftrag verschiedener Investoren haben wir uns gerade in den vergangenen Jahren wiederholt mit dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen mit der öffentlichen Hand befasst und konnten uns in diesem Bereich so ein besonderes Know-How aneignen.

Realteilungen

Im Zuge der innerstädtischen (Nach-)Verdichtung hat sich die rechtliche Begleitung von Realteilungen von Grundstücken in den zurückliegenden Jahren zu einem immer stärker in den Fokus geratenden Beratungsfeld entwickelt.

Im Falle von Realteilungen ist eine Vielzahl an zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen zu klären und zu lösen.

In enger Zusammenarbeit mit unserem Team ÖFFENTLICHES RECHT haben wir in der jüngeren Vergangenheit in größerer Zahl für Mandanten Realteilungen von innerstädtischen Grundstücken begleitet.

Finanzierungsverträge

Im Bereich der Immobilienfinanzierung beraten wir bei der Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital und unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Erstellung und Verhandlung der Kreditdokumentation und der hierzu erforderlichen Verträge.

Dabei beraten wir sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer.

Aufsichts- und Investmentrecht

Da zu unseren Mandanten auch nach dem KAGB regulierte Investmentfonds zählen, beraten wir – soweit dies im Zuge einer Transaktion erforderlich ist – auch zu den damit einhergehenden aufsichts- und investmentrechtlichen Fragestellungen.

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