Keine Ersatzvornahme vor Abnahme – nunmehr auch bei Vereinbarung der VOB/B!

Bei fast jedem Bauvorhaben gibt es in der Praxis das Problem, dass sich Mängel bereits lange vor der Abnahme zeigen, jedoch grundsätzlich der Auftragnehmer die Freiheit hat, bis zur Abnahme zu planen, wann er was und auf welche Weise herstellt, also auch, wann er seine Mängel beseitigt.

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