Mit der schrittweisen Verlagerung des Verlags der Süddeutschen Zeitung nach Steinhausen und dem Verkauf des Betriebsareals in der Münchner Innenstadt wurde das Gebiet zwischen Sendlinger Straße, Färbergraben, Hotterstraße und Hackenstraße für eine Neuordnung und Nachnutzung frei. Aufbauend auf einem Grundsatzbeschluss des Münchner Stadtrates wurde Baurecht für eine ausgewogene Mischung der Nutzung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe geschaffen.
Glock Liphart Probst & Partner hat den damaligen Bauherrn, LBBW Immobilien, und den Bauherrnvertreter, Hines Immobilien GmbH, bei der Entwicklung von Nutzungskonzeptionen beraten, die eine Genehmigung nach § 34 BauGB ermöglicht haben. Die zentrale Lage im Altstadtensemble von München sowie unterschiedliche Einzelbaudenkmäler (wie z. B. das sog. „Schwarze Haus“ am Färbergraben) erforderten von Beginn an auch die Beratung zum Umgang mit Denkmälern und zu denkmalschutzrechtlichen Fragen zu Einzeldenkmälern und zum Altstadtensemble.
Nicht unwesentlicher Teil der Aufgabenstellung war ferner die Begleitung der intensiven Abstimmungsgespräche zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München, der Bauherrnvertretung und dem verantwortlichen Architekturbüro Meili, Peter Architekten, Zürich – mit dem Ziel, einen Konsens zu finden für einen neuen integrierten Stadtbaustein in der Innenstadt von München.