Unsere Mandantin hat auf dem direkt an der Münchner Fußgängerzone gelegenen Grundstück einen prominenten Neubau mit anspruchsvoller Fassade mit fünf Obergeschossen und vier Untergeschossen errichtet, dessen Name daran erinnert, dass sich hier einst die Pschorr-Bierhallen befanden. In den untersten vier oberirdischen Geschossen befinden sich hochwertige Einzelhandelsflächen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn einen Mustermietvertrag für diese Retail-Flächen erstellt, der für Handelsnutzungen typische Regelungen wie insbes. über die Abgrenzung zwischen dem veredelten Rohbau und dem Mieterausbau, eine Betriebs- und Offenhaltungspflicht, einen gemeinsamen Eröffnungstermin, Konkurrenzschutz, Anlieferung, Werbeanlagen etc. enthielt.

Sodann haben wir die Eigentümerin in den Vertragsverhandlungen mit den Mietinteressenten beraten und vertreten. Dabei wurden die Verhandlungen mit dem größten Handelsmieter in rekordverdächtig kurzer Zeit abgeschlossen.

Seit der Eröffnung des Joseph Pschorr Hauses beraten und vertreten wir die Eigentümerin in für die Betriebsphase typischen Rechtsfragen, wie z.B. bei Verhandlung und Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung, beim Abschluss von Nachträgen zu den Mietverträgen, Fragen der Abgrenzung der Instandhaltungspflicht, Betriebskostenabrechnungen und Ähnlichem mehr.

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