Kontakt

Sekretariat: Frau Isabella Willer
Telefon: 089 / 23 11 88-41
Telefax: 089 / 260 96 31

Marienplatz 26
D-80331 München

Vorstellung

Thomas Frister berät im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts in all seinen Facetten.

Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung zu bestehendem Baurecht sowie bei der Schaffung oder Änderung von Baurecht. Dabei nimmt er sich der rechtlichen wie auch der übergeordneten projektbezogenen Fragestellungen an. Zu seinem Netzwerk zählen renommierte Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros. Diese unterstützen ihn bei Bedarf, um die mit den Mandanten definierten Ziele bestmöglich zu erreichen.

Seine Mandanten sind neben Privatpersonen vor allem mittelständische und große Unternehmen sowie Projektentwickler und Investoren, aber auch Architekturbüros, die sich Unterstützung bei komplexen Projekten suchen. Sie alle bestätigen Thomas Fristers Ruf als engagierter und erfolgreicher Verhandler und Wahrer ihrer Interessen.

Thomas Frister ist Mitglied des Teams ÖFFENTLICHES RECHT bei Glock Liphart Probst & Partner. Je nach Aufgabenstellung und Projekt arbeitet er teamübergreifend mit den Teams IMMOBILIEN-TRANSAKTIONEN, PRIVATES BAURECHT sowie MIET- und WEG-Recht von Glock Liphart Probst & Partner zusammen.

Profil

Die Beratung von Herrn RA Frister umfasst neben dem öffentlich-rechtlichen Teil bei Grundstückstransaktionen oder Realteilungen alle Themen im Zusammenhang mit Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren sowie den hierfür erforderlichen städtebaulichen bzw. – im Falle von Innenbereichsvorhaben – öffentlich-rechtlichen Verträgen, wie z.B. Grundabtretungs-, Erschließungs- oder soziale Bindungsverträge.

Der Beratungsschwerpunkt von RA Frister ist somit das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht einschließlich aller damit in engerem Zusammenhang stehenden Rechtsbereiche, zu denen u.a. das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Denkmalschutzrecht und das Wasserrecht zählen.

RA Frister berät seine Mandanten in der Regel bereits ab Beginn eines Projekts. Seine Arbeit erfolgt projektbegleitend und proaktiv, stets das Projektziel im Auge, auch soweit es nicht juristische Aufgabenfelder betrifft. Dabei hilft ihm nicht nur sein gutes Netzwerk, sondern auch sein Zugang zu den Ansprechpartnern auf kommunaler Ebene.

RA Frister ist zudem sehr prozesserfahren. Genehmigungsbezogene Nachbarstreitigkeiten – insbesondere im Zusammenhang mit von ihm begleiteten Projekten – gehören ebenso zu seinem Repertoire, wie die Prüfung von Normen und der Abschluss von die Projektumsetzung absichernden Nachbarvereinbarungen.

Beratungsgebiete im Einzelnen

Bauplanungsrechtliche Verfahren

  • Bebauungspläne, Flächennutzungsplan
  • kommunale städtebauliche Entwicklungen inklusive Infrastruktur
  • Umlegungen
  • Städtebauliche Verträge aller Art
  • sonstige öffentlich-rechtliche Verträge

Baugenehmigungsverfahren

  • Bauordnungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • kommunale Satzungen (Stellplätze, Zweckentfremdung, Freiflächen etc.)
  • Baubezogenes Nachbarrecht

Umweltrecht

  • immissionsschutzrechtliche Verfahren
  • wasserrechtliche Verfahren
  • Bodenschutzrecht (Altlasten)
  • Rohstoffabbau
  • Schutzgebietsverfahren
  • Naturschutz, Hochwasserschutz
  • Konversion ehemaliger Industrieflächen, Bahnflächen, Kasernenareale etc.

Straßen- und Wegerecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

  • Insbesondere Verwaltungsverfahrensrecht
  • Prozessführung, verwaltungsgerichtliches Verfahren

Werdegang

  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
  • Referendariat beim OLG München
  • Anwaltszulassung 2006
  • bei Glock Liphart Probst & Partner seit 2006
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2010

Engagement

Thomas Frister gibt Schulungen für Mandanten im Bereich des Öffentlichen Baurechts und hält Vorträge bei der Bayerischen Architektenkammer.

Bitte nehmen Sie mit Thomas Frister Kontakt auf

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