Glock Liphart Probst & Partner berät zu allen erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen, einschließlich dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Wir unterstützen mit unserer Beratung bei einer sorgfältigen Nachfolgeplanung, bei der Vermeidung unnötiger Steuern im Erbfall sowie bei Bedarf auch bei einer güterrechtlichen Regelung mit dem Ehepartner. Damit helfen wir unseren Mandanten, ihre vermögensrechtlichen Interessen in allen Lebensphasen zu wahren.

Nachfolgeplanung

Wir empfehlen allen unseren Mandanten, rechtzeitig ihre Rechtsnachfolge zu regeln und ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament und/oder einen Erbvertrag zu errichten. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Ausarbeitung. Der Inhalt der Regelungen hängt von der persönlichen und familiären Situation ab.

Ziel der Regelung ist vor allem die Umsetzung der Vorstellungen des Mandanten, welche Person bzw. welche Personen nach seinem Tod in seine Rechtsstellung – ggf. in welchem Umfang – eintreten sollen. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung dient aber vor allem auch der Streitvermeidung unter den Erbprätendenten nach dem Tod; überlegte und detaillierte Regelungen dienen dazu, unnötige Auseinandersetzungen zu verhindern.

Wir raten in bestimmten Fällen auch zur Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Wir sind selbst regelmäßig als Testamentsvollstrecker tätig oder unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Ausübung ihres Amtes.

Vorweggenommene Erbfolge

In vielen Fällen sind die Vermögen, insbesondere die Grundbesitz- und Unternehmensvermögen, in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen.

Die Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, insbesondere die Steuersätze und Freibeträge, sind seit Jahrzehnten unverändert. In der Folge könnten selbst kleine Eigenheime oder Eigentumswohnungen in München und Süddeutschland nicht ohne weiteres mehr erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Ehegatten oder die Kinder übertragen werden.

Wir unterstützen bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten, z.B. unter Nießbrauchsvorbehalt) und finden für den Einzelfall angepasste und praktikable Regelungen.

Erbauseinandersetzung

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten nach dem Todesfall bei der Regelung der Auseinandersetzung des Nachlasses, wenn notwendig auch bei der streitigen Auseinandersetzung z.B. zwischen Erben, Miterben und/oder Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsberechtigten.

Unsere Zielsetzung ist – der Kanzleiphilosophie entsprechend – zunächst die Suche nach einvernehmlichen und angemessenen Regelungen. Kommen solche Regelungen nicht zustande, müssen die Auseinandersetzungen mit gerichtlicher Hilfe, bei der wir gerne unterstützen, durchgeführt werden.

Nachlassverfahren

Wir begleiten unsere Mandanten bei Todesfällen in den Nachlassverfahren bei den zuständigen Amtsgerichten – Nachlassgerichten. Zu den Nachlassverfahren gehören insbesondere Erbscheinverfahren; ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der gerichtlichen Klärung der Erbfolge, gerade bei unvollständigen, auslegungsbedürftigen oder missverständlichen letztwilligen Verfügungen. Auch Nachlasspflegschaften oder -verwaltungen gehören zu unserem Arbeitsgebiet.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ein Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Bestimmungen des Gesetzes sind seit Jahrzehnten nicht mehr an die geänderten Umstände angepasst worden; es besteht deshalb ein zunehmend höherer Bedarf an Gestaltung und Beratung, sowohl bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge als auch nach dem Todesfall. Wir können jedem Betroffenen nur empfehlen, nach einem Todesfall so schnell als möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen – schon im Hinblick auf die kurze Ausschlagungsfrist.

Wir weisen unsere Mandanten auf mögliche Gestaltungen hin, die ihr Vermögen oder das Vermögen ihrer verstorbenen Angehörigen nach Möglichkeit für die Erben, in der Regel dessen überlebenden Ehegatten und Kinder und Enkel, erhalten sollen, und helfen bei der Auseinandersetzung mit den zuständigen Finanzämtern.

Eheverträge

Eheverträge sind für den „Normalbürger“ in der Regel nicht zwingend.

Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige und Personen, die sog. „privilegiertes Vermögen“ (z.B. kraft Schenkung, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder kraft Erbfalls) erhalten haben oder erhalten könnten, sollten sich bereits im Zeitpunkt der Eheschließung, jedenfalls rechtzeitig vor einer „Krise“ der Ehe über die Möglichkeiten, ihre Rechtsverhältnisse in Eheverträgen verlässlich zu regeln, informieren. Die komplizierte und differenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist uns vertraut.

Wir helfen unseren Mandanten bei der Vorbereitung und Gestaltung wirksamer Eheverträge. Im Fall des Scheiterns der Ehe helfen wir dabei, bestehende, oftmals unwirksame oder ergänzungsbedürftige Eheverträge zu überprüfen und – ggf. durch Anfechtung – zu korrigieren.

Scheidungen und Folgesachen

Das Kerngebiet des Familienrechts ist seit jeher das Scheidungsrecht und das Recht der Regelung der sog. „Folgesachen“ (Versorgungsausgleich, güterrechtliche Auseinandersetzung, Kindschaftssachen u.a.). Wir beraten und vertreten Mandanten seit Jahrzehnten in diesen, für sie in der Regel existenziellen Angelegenheiten.

Das Ziel unserer Unterstützung ist – wiederum unserer Kanzleiphilosophie entsprechend – zunächst vor allem die Suche nach einvernehmlichen, zeit- und kostensparenden Lösungen. Wir vertreten aber auch in streitigen Auseinandersetzungen.

Vermögensauseinandersetzung

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in Familiensachen ist die Hilfestellung bei Vermögensauseinandersetzungen. Der Begriff „Vermögensauseinandersetzung“ betrifft dabei Regelungen unter Ehegatten bereits im Vorfeld einer möglichen „Krise“ der Ehe, vor allem aber in den Fällen, in denen die Ehe tatsächlich bereits endgültig gescheitert ist.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten dabei sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

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