Unser Team ÖFFENTLICHES RECHT leistet umfassende rechtliche Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, bei der Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge, im Planfeststellungsrecht sowie im Umwelt-, Denkmalschutz- und Immissionsschutzrecht. Wir vertreten unsere Mandanten dabei auch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Das Team ÖFFENTLICHES RECHT besitzt insbesondere für das Recht der Projektentwicklung einen hervorragenden Ruf – aufgrund seiner langjährigen Befassung mit diesem Bereich, und vor allem dank der Realisierung zahlreicher bedeutsamer Projekte in München, im Umland und weit darüber hinaus, an denen die Team-Mitglieder bereits mitgewirkt haben.

Team Öffentliches Recht

Alessandro Colonna, Susann Evertz, Hans G. Wagner, Thomas Frister, Rudolf Häusler, Dr. Peter Eichhorn

Bauplanungsrecht

Das Team ÖFFENTLICHES RECHT von Glock Liphart Probst & Partner berät seit den 70er Jahren zu allen Fragen des Bauplanungsrechts, dem Kernbereich des grundstücksbezogenen Verwaltungsrechts.

Unsere Tätigkeit ist angelegt als umfassende rechtliche und verfahrensmäßige Begleitung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einschließlich Teilnahme als Fachberater bei Architekturwettbewerben, Beratung bei Planung der notwendig werdenden neuen Infrastruktur und zu Umlegungsverfahren nach dem BauGB.

Wir befassen uns mit

  • Konversionen ehemals anders genutzter Flächen, wie z.B. Kasernenarealen, ehemaligen Bahnflächen oder Gewerbebrachen,
  • Bauleitplanung auf der „grünen Wiese“,
  • innerstädtischen Nachverdichtungen,
  • vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.

Die Abstimmung mit der planenden Kommune (Verwaltung und politischen Gremien) und den Fachplanern ist wesentlicher Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Die mehrjährige Befassung in jedem einzelnen Bebauungsplanverfahren, die Zusammenarbeit mit Planungsbüros, Sachverständigen und Gutachtern, die Klärung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange, die Planung von neuer Infrastruktur (Straßen, Wege, Schulen, KiTa, Grün, ÖPNV, Parken etc.) und die Beteiligung am Abwägungsprozess gewährleisten die erforderliche Kenntnistiefe und ermöglichen uns die Erarbeitung fundierter Lösungsvorschläge – nicht zuletzt auch dadurch, dass wir entsprechende Mandate der anderen Teammitglieder zum Vergleich heranziehen können.

Wir beschäftigen uns mit Bebauungsplänen für Einzelvorhaben (z.B. Allianz Arena), für große Wohngebietsentwicklungen (Paulaner-Gelände München) sowie für Industrievorhaben (auch mit Genehmigungen nach BImSchG). Häufig geht es dabei um vorhabenbezogene Bebauungspläne zur Realisierung bereits in der Planung konkretisierter Projekte.

Wir beraten überwiegend Investoren, Bauträger und Projektentwickler, aber auch Städte und Gemeinden.

Die Planungsgebiete liegen sowohl in München und den umliegenden Landkreisen als auch in ganz Bayern und darüber hinaus (z.B. Stuttgart, Hamburg, Duisburg, Leipzig).

Städtebauliche Verträge

Zu Bebauungsplänen gehören regelmäßig städtebauliche Verträge mit Zusatzvereinbarungen zwischen Kommune und Grundstückseigentümern. So prägen z.B. die Münchner SoBoN-Grundsätze von Beginn ihrer Einführung vor 30 Jahren an die Arbeit unseres Teams ÖFFENTLICHES RECHT.

Zu bearbeitende Vertragsinhalte sind z.B.

  • soziale Bindung von Wohnungen,
  • Durchführung und Absicherung einer Baupflicht,
  • Absicherung von Mobilitätskonzepten,
  • Herstellung der Erschließung,
  • Errichtung von Kindertagesstätten,
  • Mitfinanzierung von Grundschulplätzen,
  • Abtretung von Grundstücksflächen für Gemeinbedarfszwecke,
  • Belastung mit zweckgerichteten Dienstbarkeiten aller Art.

Das Team ÖFFENTLICHES RECHT verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz in der Beratung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen.

Bauordnungsrecht

Die Erlangung von Baugenehmigungen und baurechtlichen Vorbescheiden beginnt mit der Erarbeitung des Antrags. Das Team ÖFFENTLICHES RECHT wird häufig bereits in dieser frühen Phase eingebunden. Dann klären wir in Zusammenarbeit mit Planungsbüros Genehmigungsperspektiven, prüfen Gestaltungsideen und -alternativen und schlagen Planungsmodifikationen vor.

Wir befassen uns in Baugenehmigungsverfahren mit dem Denkmalschutz, der Umgebung, dem Einfügen des Vorhabens im Innenbereich, möglichen Baurechtsreserven, die vielleicht gehoben werden können, in Betracht kommenden Befreiungen von Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplanes, dem Baumschutz im Zusammenhang mit etwaigen Ersatzpflanzungen für zu fällende Bäume, mit Stellplatzthemen und Zweckentfremdungsgenehmigungen.

Die Verhandlung von den ein Vorhaben sichernden Nachbarvereinbarungen ist ebenfalls Bestandteil der Tätigkeit des Teams ÖFFENTLICHES RECHT.

Kurz: Wir kümmern uns um alles, was in rechtlicher Hinsicht notwendig ist, damit von einer planerischen Idee über die Grundsteinlegung bis zur Bezugsfertigkeit die jeweils notwendigen, behördlichen Zustimmungen erteilt werden können.

Das Team ÖFFENTLICHES RECHT betreut nicht nur Großprojekte, sondern grundsätzlich jedwede Bauabsicht. Der tägliche Austausch mit den Fachplanern ist dabei ebenso Teil der Arbeit wie die intensive Abstimmung mit Behördenvertretern.

Planfeststellungsrecht

Wir befassen uns im Team ÖFFENTLICHES RECHT mit der Erlangung und der gerichtlichen Verteidigung von Planfeststellungsbeschlüssen. Neben der straßenrechtlichen und eisenbahnrechtlichen Planfeststellung stehen die wasserrechtliche für Brunnen oder Kraftwerke und die beförderungsrechtliche für Straßenbahnen im Vordergrund.

Umweltrecht

Ohne vertiefte umweltrechtliche Kenntnisse ist eine Beratung im Öffentlichen Baurecht nicht mehr möglich. Die naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und/oder immissionsschutzrechtlichen Besonderheiten haben in der Bearbeitung von Projekten immer wieder besonderes Gewicht.

Für unsere Mandanten (und mit ihnen) diskutieren wir die schallschutztechnische oder die grundwassertechnische Verträglichkeit konkret geplanter Projekte sowie etwaige Maßnahmen zum Erhalt von naturschutzrechtlich geschützten Arten – unter Hinzuziehung externer technischer Fachleute. Das Ziel ist es, Lösungen zu finden, durch die diese wichtigen öffentlichen Belange gewahrt bleiben und dennoch eine Projektrealisierung möglich wird.

Ergänzend zu umweltrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben befasst sich das Team ÖFFENTLICHES RECHT auch mit speziellen umweltrechtlichen Aufgabenstellungen wie dem Bau von Brunnen für Trinkwassergewinnungsanlagen, dem Rohstoffabbau, der Altlastenbeseitigung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Grundwasserschutz.

Immissionsschutzrecht

Im Bereich Immissionsschutzrecht beraten und vertreten wir seit Jahrzehnten Betriebe unterschiedlicher Branchen. Es geht um die Erlangung von Neu- oder Änderungsgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Industrieanlagen oder andere emittierende Einrichtungen. Bereits die Anlagenplanung begleiten wir an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik zur Optimierung der Genehmigungsperspektive. Im Mittelpunkt steht immer auch die Verträglichkeit der Anlagen für Nachbarn, Umwelt und die Arbeiter in der Anlage.

Denkmalschutzrecht

Das Denkmalschutzrecht spielt nicht nur bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben in denkmalgeschützten Gebäuden selbst, sondern auch bei Neubauten in historischen Innenstädten und selbst bei Neuplanungen „auf der grünen Wiese“ eine immer wichtigere Rolle.

Unerwartete Bodendenkmale aus Frühzeit, Antike oder Mittelalter können sowohl die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens als auch die konkrete Umsetzung von Baumaßnahmen erheblich verzögern.

Auch der Umbau eines Baudenkmals oder die Durchführung eines Bauvorhabens in einem Denkmalensemble oder in der Nähe eines Baudenkmals bedarf der rechtzeitigen und vorausschauenden Bewertung der denkmalfachlichen Qualität und der Prüfung der Planungsoptionen zum richtigen Umgang mit dem Denkmal. Die frühzeitige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Unteren Denkmalschutzbehörden können Bauvorhaben erheblich beschleunigen, Rechtssicherheit für den Bauherren schaffen und diesbezügliche Planungsrisiken vermeiden.

Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld zu relevanten Denkmalschutzthemen in Zusammenarbeit mit historischen und archäologischen Fachberatern, um etwaige Konfliktsituationen rechtzeitig zu identifizieren und in Abstimmung mit den Fachbehörden Konzepte zum Umgang mit dem Denkmalschutz zu erarbeiten.

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Eine Konfliktlösung ohne Rechtsstreit spart Zeit, vermindert Risiken und verhilft oft zu einer nachhaltigen Befriedung einer strittigen Situation. Trotzdem ist ein Klageverfahren in vielen Fällen nicht zu vermeiden, gerade dann, wenn strenge Rechtsmittelfristen bereits laufen. Das Team ÖFFENTLICHES RECHT verfügt über weitreichende Erfahrung in Gerichtsverfahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten, aber auch vor den ordentlichen Gerichten, soweit diese für öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten, etwa bei Enteignungen oder Entschädigungsverfahren, zuständig sind.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in ihrer Rolle als Kläger als auch als Beklagter oder Beigeladener. Eine gewissenhafte Prozessvertretung beginnt mit der Formulierung zielführender Anträge, führt über die klare und nachvollziehbare Darlegung und Begründung der eigenen Rechtsposition zur Verhandlung von Vergleichsoptionen und Prüfung der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung einschließlich einer Beratung zu etwaigen Rechtsmitteln.

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