Die Büchel GmbH & Co. Fahrzeugteilefabrik KG ist ein Familienunternehmen mit Tradition.

Gegründet 1920 im thüringischen Zella-Mehlis und 1948 neu aufgebaut in Fulda, fertigt Büchel heute Fahrzeugteile nicht nur (wieder) in Zella-Mehlis, sondern auch an vier weiteren Standorten in Deutschland, an zwei Standorten in China und einem weiteren Standort in Indien.

Der Schwerpunkt der Produktion liegt bei LED-Fahrradbeleuchtung, Speichen und Nippeln, Radschützern und Gepäckträgern. Selbst als Zulieferer in der Automobil-Industrie hat Büchel sich mittlerweile einen Namen gemacht.

Mit der Entwicklung von Fahrzeugteilen geht der Bedarf an technischen, Design- und Markenschutzrechten gewissermaßen „naturgemäß“ einher, um die eigenen Leistungen vor Nachahmung zu schützen.

Für Glock Liphart Probst & Partner ist es – regelmäßig in Zusammenarbeit mit kooperierenden Patentanwälten – eine spannende Herausforderung, diese Schutzrechte im Alltag zu verteidigen und den Mandanten dabei zu unterstützen, sein Portfolio an Rechten des Geistigen Eigentums bewahren und auszubauen – und umgekehrt den Mandanten vor unrechtmäßiger Inanspruchnahme durch Wettbewerber zu schützen. Häufig lassen sich Streitfragen durch kluge Vereinbarungen klären. In einer Reihe von Fällen gelingt dies hingegen nur unter Zuhilfenahme der Gerichte, gelegentlich auch „durch alle Instanzen“.

Büchel hat seinen langen Atem schon mit seiner Firmengeschichte unter Beweis gestellt, tut dies aber auch in der konkreten Verfolgung seiner Schutzrechtsinteressen.

Für Glock Liphart Probst & Partner stellt die Zusammenarbeit mit diesem Traditionsunternehmen eine besondere Verbindung dar, beruhend auf wechselseitigem Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit des jeweils anderen – und in der Freude am gemeinsamen Erfolg.

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