Kontakt

Sekretariat: Frau Denise Fritsche
Telefon: 089 / 23 11 88-29
Telefax: 089 / 260 96 31

Marienplatz 26
D-80331 München

Vorstellung

Dr. Zweigle berät in allen Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts.

Sein Schwerpunkt liegt im juristischen Projektmanagement, der baubegleitenden Beratung sowie in der Vertragsgestaltung. Zu seinem Netzwerk zählen eine Reihe renommierter, öffentlich-bestellter und vereidigter Bausachverständige, mit denen gemeinsam er seine Mandanten in jeder Phase der Bauausführung nicht nur juristisch, sondern auch technisch unterstützen kann.

Seine Mandanten sind mittelständische Bauunternehmer und Bauträger, ebenso wie Architekten und Fachplaner, Ingenieure sowie Projektsteuerer, die seine sachkundige sowie zielorientierte Beratung und Vertretung schätzen.

Das weitere Tätigkeitsfeld von Dr. Zweigle ist die rechtliche Begleitung von Immobilientransaktionen.

Dr. Zweigle berät und korrespondiert auch in englischer und spanischer Sprache.

Dr. Zweigle ist Mitglied der Teams PRIVATES BAURECHT und IMMOBILIEN-TRANSAKTIONEN bei Glock Liphart Probst & Partner und arbeitet regelmäßig teamübergreifend auch mit seinen Kollegen aus den Teams ÖFFENTLICHES RECHT und MIET- und WEG-Recht zusammen.

Profil

Dr. Zweigle berät und vertritt seine Mandanten im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts – vor, während und nach der Realisierung von Bauprojekten.

Die Gestaltung von baurechtlichen Verträgen einschließlich deren Verhandlung bildet einen wesentlichen Kernbereich seiner juristischen Beratung.

Sein Rat ist regelmäßig frühzeitig, d.h. beim Übergang von der Planungs- zur Ausführungsphase gefragt. Bereits im Stadium der Projektentwicklung hilft er seinen Mandanten, wichtige, für den Bauerfolg wesentliche Weichenstellungen mit Weitsicht vorzunehmen; die enge Zusammenarbeit mit dem Team ÖFFENTLICHES BAURECHT ermöglicht hier eine optimale Betreuung für seine Mandanten.

Die Beratung ist im Interesse seiner Mandanten effektiv und zielorientiert auf eine Bauausführung ohne langwierige Bauzeitverzögerungen ausgerichtet – ungeachtet aller während der Ausführung möglicherweise auftretender Mängel.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt die Begleitung und Beratung seiner Mandanten bei der Abnahme sowie zu Gewährleistungsthemen dar.

Dr. Zweigle vertritt die Interessen seiner Mandanten erfolgreich auch vor Gericht. Besondere Expertise besitzt er in Bezug auf Vergütungsklagen (Werklohn, Honorar), selbständige Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln und in gerichtlichen Verfahren, die Gewährleistungsfragen zum Gegenstand haben.

Im Bereich der Immobilien-Transaktionen wirkt Dr. Zweigle für seine Mandanten an der Due Diligence-Prüfung sowie der Vertragsgestaltung und -verhandlung bis zur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages mit.

Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht.

Beratungsgebiete im Einzelnen

Privates Baurecht

  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Vergütung
  • Nachtragsmanagement
  • Mängel am Bau
  • Gewährleistungsmanagement vor und nach Abnahme

Architektenrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Haftungsrecht
  • Honorarrecht

Bauträgerrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Abwicklung

Vergaberecht

  • Begleitung Vergabestelle
  • Beratung und Vertretung Bieter
  • Nachprüfungsverfahren

Grundstücksrecht

  • Grunddienstbarkeiten
  • Nachbarrecht

Immobilientransaktionen

  • Immobilientransaktionen (LOI, NDA, Due Diligence, Grundstückskaufvertrag)
  • Gewerbliche Mietverträge
  • Erbbaurechtsverträge

Werdegang

  • Studium an der Ludwig Maximilian Universität München
  • Referendariat beim OLG München
  • Anwaltszulassung 2016
  • Bei Glock Liphart Probst & Partner seit 2016
  • Promotion an der Ludwig Maximilian Universität München, 2019
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2023

Engagement

Dr. Zweigle gibt Schulungen für Mandanten im Bereich des Bau- und Architektenrechts und hält Vorträge bei der Bayerischen Architektenkammer sowie bei der Referendarausbildung bei dem Oberlandesgericht München.

Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Dr. Zweigle ehrenamtliches Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins waali e.V. Der Verein sorgt unter dem Motto „Accessible Education“ für die Bereitstellung von Stipendien und Fördergeldern für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, schwerpunktmäßig in Asien und Afrika. Außerdem unterstützt der Verein Bildungseinrichtungen, NGOs und öffentliche Projekte zur Gesundheitsprävention und Volksbildung.

Publikationen

  • Autor in Motzke/Seewald/Tschäpe, Prozesse in Bausachen, 4. Auflage, Nomos 2024, § 6 A. Ansprüche für und gegen Planer
  • „Verschiebung des Baubeginns = Unterbrechung der Ausführung?“
    Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 25.03.2020 – VII ZR 168/19, IBR 2020, 283

Bitte nehmen Sie mit Dr. Thiemo Zweigle Kontakt auf

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