Kontakt

Sekretariat: Frau Julia Aigner / Frau Christine Küchler
Telefon: 089 / 23 11 88-39
Telefax: 089 / 260 96 31

Marienplatz 26
D-80331 München

Vorstellung

Tätigkeitsschwerpunkte von Stefan Weigl sind die Bereiche des Erbrechts, des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie des Familienrechts.

Stefan Weigl berät und vertritt seine Mandanten – Privatpersonen wie auch Unternehmer – gerichtlich und außergerichtlich.

Der Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Erbrecht liegt in der Begleitung der Mandanten bei der Nachfolgeplanung, bei Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge, bei erbschaft- und/oder schenkungsteuerlichen Fragen, und in hohem Maße auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich); insbesondere bei der Abwicklung von Nachlassfällen.

Stefan Weigl ist auch als Testamentsvollstrecker tätig. Er arbeitet im Team WIRTSCHAFTSRECHT sowie im Bereich ERB- und FAMILIENRECHT bei Glock Liphart Probst & Partner.

Profil

Stefan Weigl berät und vertritt seine Mandanten bei der Vorbereitung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

Dazu zählen insbesondere Testamente und Erbverträge sowie güterrechtliche Gestaltungen zur Vorbereitung der Nachfolge. Er verfügt ferner über eine große Erfahrung bei der Strukturierung von Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Übertragung von Grundbesitz sowie von Anteilen an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften an – einschließlich darauf bezogener Nutzungsvorbehalte.

Einen Schwerpunkt seiner Beratung bilden die erbschafts- und/oder schenkungssteuerrechtlichen Aspekte.

In seiner langjährigen Tätigkeit hat Stefan Weigl besondere Expertise auch in den vielfältigen Fragestellungen zur Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften (einschließlich des Pflichtteilsrechts) sowie zur Korrektur „missglückter“ letztwilliger Verfügungen durch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten nach dem Erbfall.

In seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist Stefan Weigl mit der Auseinandersetzung werthaltiger Nachlässe vertraut.

Außerdem berät und vertritt Stefan Weigl seine Mandanten im Bereich des Familienrechts und des Betreuungsrechts, im Familienrecht in erster Linie bei der Vorbereitung und Gestaltung von Eheverträgen, auch mit Auslandsbezug, von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen sowie von Vermögensauseinandersetzungsverträgen.

Stefan Weigl berät und vertritt in Scheidungsverfahren und isolierten Familiensachen.

Stefan Weigl arbeitet vertrauensvoll mit ausgewählten Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Beratungsgebiete im Einzelnen

Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerecht

  • Testamente, Erbverträge
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbauseinandersetzungsverträge, Vermögensauseinandersetzungsverträge, Vereinbarungen zur Ausschlagung von Erbschaften gegen Abfindung
  • Eheverträge, insbesondere Güterrechtsverträge zur Vorbereitung der Rechtsnachfolge
  • Vereinbarungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere Schenkungs-, Überlassungs- und/oder Auseinandersetzungsverträge
  • außergerichtliche Beratung im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
  • Vertretung in Nachlassverfahren, insbesondere Erbscheinverfahren
  • streitige gerichtliche Auseinandersetzungen, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen sowie im Pflichtteilsrecht
  • außergerichtliche Beratungen im Erbauseinandersetzungs- und/oder Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung und Vertretung in Betreuungssachen mit erbrechtlichem Bezug
  • Erbenermittlung
  • Gestaltung von Vollmachten und Patientenverfügungen

Familienrecht

  • Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzungsverträge
  • Ehescheidungen, streitige Verfahren zur Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich, Kindes- und Ehegatten-Unterhalt
  • Betreuungsrecht im Zusammenhang mit familienrechtlichen Regelungen

Werdegang

  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • Referendariat beim OLG München
  • Anwaltszulassung 1990
  • bei Glock Liphart Probst & Partner seit 1990
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2006

Bitte nehmen Sie mit Stefan Weigl Kontakt auf

    LinkedIn News Kontakt