Kontakt

Sekretariat: Frau Isabella Willer
Telefon: 089 / 23 11 88-41
Telefax: 089 / 260 96 31

Marienplatz 26
D-80331 München

Vorstellung

Dr. Eichhorn berät seine Mandanten – private und gewerbliche Projektentwickler und Bauherren, Grundstückseigentümer sowie Kommunen – in allen Bereichen des grundstücksbezogenen Öffentlichen Rechts.

Seine Mandanten profitieren nicht nur von seiner langjährigen Erfahrung und seinem wissenschaftlichen Anspruch, sondern auch von seiner lösungs- und zielorientierten Herangehensweise. Dabei bewahrt er sich stets auch den Blick „über den Tellerrand hinaus“.

Der naturwissenschaftliche Background, sein Interesse für Architektur und Städtebau sowie das Verständnis für politische wie betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zeichnen Dr. Eichhorn aus und sind Grundvoraussetzung für eine gute Beratung sowie erstklassige juristische Arbeit.

Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien wird Dr. Eichhorn regelmäßig für das Umwelt- und Planungsrecht empfohlen.

In Jahr 2023 hat zudem das Handelsblatt Dr. Peter Eichhorn erneut als „Best Lawyer“ im Bereich „Öffentliches Bau- und Planungsrecht“ ausgezeichnet. 

Dr. Eichhorn arbeitet bei Glock Liphart Probst im Team ÖFFENTLICHES RECHT. Er berät und korrespondiert auch in englischer Sprache.

Profil

Dr. Eichhorn berät und vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des grundstücksbezogenen Öffentlichen Rechts.

Zu seiner Tätigkeit gehören insbesondere die Begleitung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren, die Beratung in Bebauungsplanverfahren und bei Fachplanungen, die Fertigung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen und Nachbarvereinbarungen. Dabei hat er nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche und architektonische Gesichtspunkte fest im Blick.

Als Mediator strebt Dr. Eichhorn an, bei streitigen Sachverhalten gemeinsam mit beiden Parteien Lösungen für Problemstellungen zu erarbeiten und so kosten- und vor allem zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Davon unabhängig vertritt Dr. Eichhorn seine Mandanten auch vor Gericht – in allen verwaltungsgerichtlichen Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.

Dr. Eichhorn beurteilt ferner bestehende Bauvorhaben und zur Bebauung anstehende Grundstücke im Rahmen von due diligences beim An- und Verkauf von Immobilien, auch dies in enger Zusammenarbeit mit seinen Kollegen und Kolleginnen aus den übrigen Teams, v.a. aus dem Team IMMOBILIEN-TRANSAKTIONEN, aber auch mit externen Beratern. Eine besondere Expertise besitzt Rechtsanwalt Dr. Eichhorn im Denkmalschutzrecht sowie bei der Realteilung bereits bebauter Grundstücke.

Beratungsgebiete im Einzelnen

Bauplanungsrechtliche Verfahren

  • Bebauungspläne, Flächennutzungsplan
  • kommunale städtebauliche Entwicklungen inklusive Infrastruktur
  • Umlegungen
  • Städtebauliche Verträge aller Art
  • sonstige öffentlich-rechtliche Verträge

Fachplanungsrecht, insbesondere bei Infrastrukturprojekten

Baugenehmigungsverfahren

  • Bauordnungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • kommunale Satzungen (Stellplätze, Zweckentfremdung, Freiflächen etc.)
  • Baubezogenes Nachbarrecht

Umweltrecht

  • immissionsschutzrechtliche Verfahren
  • wasserrechtliche Verfahren
  • Bodenschutzrecht (Altlasten)
  • Naturschutz, Hochwasserschutz
  • Konversion ehemaliger Industrieflächen, Bahnflächen, Kasernenareale etc.

Straßen- und Wegerecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

  • Insbesondere Verwaltungsverfahrensrecht

Werdegang

  • 1989 – 1994 Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • Promotion bei Prof. Dr. Peter Badura am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Ludwig-Maximilians-Universität, München, 1998
  • Referendariat beim OLG München
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1997
  • Tätigkeit in einer Münchener Kanzlei für Wirtschaftsrecht, 1997-1998
  • bei Glock Liphart Probst & Partner seit 1999
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht 2002
  • Mediator im Planungs-, Bau- und Umweltbereich, 2010
  • Mitglied des Ausschusses für Verwaltungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) seit 2020

Engagement

Referent an der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer, seit 2004

Vorstandsvorsitzender der gemeinnützigen Dr. Harry und Irene Roeser-Bley-Stiftung, seit 2009

Publikationen

  • Besondere Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Katastrophenfall und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit“, Dissertation 1998
  • Mitautor des „Praktikerhandbuch Bauträgerfinanzierung und -vertrag“, 2012
  • Wege zur rechtmäßigen Realteilung bebauter Grundstücke“ in „Facetten des Immobilienrechts – Festschrift für Manfred Probst“, 2015

Bitte nehmen Sie mit Dr. Peter Eichhorn Kontakt auf

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